Baumfällgenehmigung Berlin

Genehmigung für Baumfällung und Baumschnitt

In Berlin dürfen viele Bäume nicht ohne Genehmigung gefällt oder stark zurückgeschnitten werden. Grundlage dafür ist die Berliner Baumschutzverordnung. Wer einen Baum fällen, stark einkürzen oder entfernen möchte, benötigt in vielen Fällen eine Baumfällgenehmigung vom zuständigen Bezirksamt.

Wir übernehmen für Sie die Einholung der Genehmigung für Baumfällung, Baumschnitt oder Einkürzung von Bäumen in Berlin und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten.

Ob eine Baumfällgenehmigung in Berlin erforderlich ist, hängt unter anderem von Baumart, Stammumfang und Standort ab.

Wann ist eine Baumgenehmigung in Berlin erforderlich?

Eine Genehmigung wird häufig benötigt bei:

Unterstützung bei der Beantragung der Baumgenehmigung

Die Beantragung einer Genehmigung kann zeitaufwendig sein.

Wir unterstützen Sie bei:

So stellen wir sicher, dass die Baumfällung oder Einkürzung rechtlich korrekt durchgeführt werden kann.

Baumgenehmigung in Berlin – Beratung und Unterstützung

Wenn Sie einen Baum in Berlin fällen oder einkürzen möchten, beraten wir Sie gerne zu den notwendigen Genehmigungen und übernehmen auf Wunsch die komplette Antragstellung.

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung zur Baumfällgenehmigung in Berlin.