Baumfällgenehmigung Berlin
Genehmigung für Baumfällung und Baumschnitt
In Berlin dürfen viele Bäume nicht ohne Genehmigung gefällt oder stark zurückgeschnitten werden. Grundlage dafür ist die Berliner Baumschutzverordnung. Wer einen Baum fällen, stark einkürzen oder entfernen möchte, benötigt in vielen Fällen eine Baumfällgenehmigung vom zuständigen Bezirksamt.
Wir übernehmen für Sie die Einholung der Genehmigung für Baumfällung, Baumschnitt oder Einkürzung von Bäumen in Berlin und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten.
Ob eine Baumfällgenehmigung in Berlin erforderlich ist, hängt unter anderem von Baumart, Stammumfang und Standort ab.
Wann ist eine Baumgenehmigung in Berlin erforderlich?
Eine Genehmigung wird häufig benötigt bei:
- Baumfällung
- starker Einkürzung der Baumkrone
- Entfernung größerer Äste
- Bäumen ab einem bestimmten Stammumfang
- geschützten Baumarten
Unterstützung bei der Beantragung der Baumgenehmigung
Die Beantragung einer Genehmigung kann zeitaufwendig sein.
Wir unterstützen Sie bei:
- Prüfung der Genehmigungspflicht
- Erstellung der notwendigen Unterlagen
- Antragstellung beim Bezirksamt
- Kommunikation mit der zuständigen Behörde
- Planung der anschließenden Baumarbeiten
So stellen wir sicher, dass die Baumfällung oder Einkürzung rechtlich korrekt durchgeführt werden kann.
Baumgenehmigung in Berlin – Beratung und Unterstützung
Wenn Sie einen Baum in Berlin fällen oder einkürzen möchten, beraten wir Sie gerne zu den notwendigen Genehmigungen und übernehmen auf Wunsch die komplette Antragstellung.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung zur Baumfällgenehmigung in Berlin.